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Wissenswertes

Gert Wodtke

Rechtsanwalt Mediator Coach

Friedenstraße 17,

78136 Schonach

Kontakt

Telefon: 07722-9174907

Mobil: 0170-3440574

Fax: 07722-9174909

E-Mail: info@gertwodtke.de

Hier finden Sie wichtige Grundlagen zu dem Berufsverständnis als

Rechtsanwalt, Mediator und Coach:

 

Rechtsberatung


Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern. (§ 1 Abs. 3 Berufsordnung für Rechtsanwälte).

 

Verschwiegenheit
Als Rechtsanwalt bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Mediations-Verfahren; Aufgaben des Mediators

(§ 2 Mediations-Gesetz)

(1) Die Parteien wählen den Mediator aus.

(2) Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben und freiwillig an der Mediation teilnehmen.

(3) Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. Er fördert die Kommunikation der Parteien und gewährleistet, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Er kann im allseitigen Einverständnis getrennte Gespräche mit den Parteien führen.

(4) Dritte können nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden.

(5) Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden. Der Mediator kann die Mediation beenden, insbesondere wenn er der Auffassung ist, dass eine eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung der Parteien nicht zu erwarten ist.

(6) Der Mediator wirkt im Falle einer Einigung darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Er hat die Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen, auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen. Mit Zustimmung der Parteien kann die erzielte Einigung in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert werden.

Verschwiegenheit

Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen sind im Rahmen des § 4 Mediationsgesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Coaching-Grundsätze

  • der Klient und seine Beziehungssysteme stehen im Mittelpunkt, es erfolgt keine Suche nach Schuld,

  • der Coach ist neutral, gelasen und neugierig gegenüber allen Sichtweisen, Erklärungen und Werten des Klienten,

  • der Klient ist und bleibt der Experte für das Problem und seine Lösung

  • der Coach zeigt Respekt und Wertschätzung für die Person des Klienten,

  • Fokusverschiebung von der Problemsicht zur Lösungssicht und Annahme das der Klient das Potenzial hat, das Probleme selbst (oder mit selbst organisierter Unterstützung) zu lösen,

  • Coaching ist eine Dienstleistung und orientiert sich an den Interessen und Zielen des Klienten,

  • Wirklichkeit ist eine subjetive Wahrnehmung und bei  jedem anders, Perspektivwechsel eröffnet neue Möglichkeiten

Verschwiegenheit

Der Coach verpflichtet sich, gegenüber Dritten striktes Schweigen das Coaching und die beteiligten Personen betreffend. Ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht verleichbar dem eines Anwalts besteht allerdings nicht, worauf der Coach ggf. hinweist.

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